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eine Vollmacht

См. также в других словарях:

  • Vollmacht (Völkerrecht) — Eine Vollmacht oder Bevollmächtigung im völkerrechtlichen Sinne ist im Bereich der internationalen Beziehungen eine in der Regel schriftlich erteilte Berechtigung einer als diplomatischer Vertreter oder Unterhändler handelnden natürlichen Person …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vollmacht, die — Die Vóllmacht, plur. die en. 1. Die einem andern ertheilte völlige Macht oder Gewalt, etwas in dessen Nahmen zu thun; ohne Plural. Jemanden Vollmacht zu etwas ertheilen, geben; ihn bevollmächtigen. Vollmacht zu etwas haben. 2. Eine Urkunde, worin …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Macht: Das altgerm. Wort mhd., ahd. maht, got. mahts, engl. might (anders gebildet aisl. māttr) ist das Verbalabstraktum zu dem unter ↑ mögen (ursprünglich »können, vermögen«) behandelten Verb. Dazu stellen sich die Bildungen entmachten »der… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Vollmacht —    heißt eine ständige oder zeitweilige rechtliche Fähigkeit zu Anordnungen u. Handlungen, die andere als legitim u. als moralisch bindend anzuerkennen haben. In einer solchen Definition ist nicht mit ausgesagt, ob es sich um ein ”Können“ handelt …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Vollmacht — durch ⇡ Rechtsgeschäft erteilte ⇡ Vertretungsmacht. 1. Erteilung: Erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber dem Geschäftspartner. Die V. ist einseitiges, empfangsbedürftiges ⇡ Rechtsgeschäft; daher ist Zugang,… …   Lexikon der Economics

  • islamische Philosophie: Vollmacht und Grenzen der Vernunft —   Das Gesetz des Islam ist gegründet auf Offenbarung auf den Koran als den Text der Offenbarung, ergänzt durch überlieferte Weisungen und Handlungen des Propheten, die Sunna. Aber in seiner Ausgestaltung, Systematisierung und Formulierung ist es… …   Universal-Lexikon

  • Kontovollmacht — Eine Bankvollmacht ist eine Vollmacht, die Bankkunden an Personen ihres Vertrauens erteilen können, damit diese Bankgeschäfte im Namen des Kunden vornehmen. Inhaltsverzeichnis 1 Unterscheidung von Vollmachten 2 Erteilung und Erlöschen der… …   Deutsch Wikipedia

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